Geflüchtete Menschen, die über keine ausreichenden eigenen finanziellen Mittel verfügen, können in Deutschland staatliche Hilfen und Zuwendungen erhalten. Die Sozialleistungen sichern die grundlegende Versorgung (Ernährung, Wohnen, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes) hilfebedürftiger Menschen.

Diese Grundversorgung wird gegebenenfalls durch zusätzliche Leistungen für besondere Zwecke und Personenkreise ergänzt.

Die folgenden Informationen geben einen ersten allgemeinen Überblick über die verschiedenen Hilfen und Unterstützungsangebote. 

 

Die Leistungen der Grundversorgung stehen in Abhängigkeit zu Faktoren wie Aufenthaltstitel, Alter, Familienstand und eigenem Einkommen. Aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität der Vorgaben können an dieser Stelle nur allgemeine Informationen erfolgen, mit dem Verweis der erforderlichen Einzelfallberatung durch die zuständigen Fachstellen des Rheingau-Taunus-Kreises.

Die Zuständigkeit für die Leistungserbringung ist wie folgt aufgeteilt:

  • Fachdienst Migration: Leistungen für geflüchtete Menschen im Asylverfahren, Menschen mit Duldungsstatus

Die Hilfen erfolgen in Form von Geld- bzw. Sachleistungen und folgen den rechtlichen Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die medizinischen Versorgungsleistungen orientieren sich an demselben Gesetz.

  • Kommunales JobCenter: Leistungen für geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die erwerbsfähig sind

Anspruch auf finanzielle Unterstützung (SGB II-Leistungen) durch das Kommunale JobCenter hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, oder mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsam geführten Haushalt zusammenlebt. Wie hoch der Anspruch auf SGB II-Leistungen tatsächlich ist, wird individuell berechnet.

Enden die Asylleistungen durch den Fachdienst Migration, erfolgt kein automatischer SGB II-Leistungsbezug. Die Leistungen müssen erst beim zuständigen Kommunalen JobCenter beantragt werden. Die Antragsunterlagen sind an den Standorten des Kommunalen JobCenters des Rheingau-Taunus-Kreises erhältlich (Bad Schwalbach, Rüdesheim oder Idstein).

Um prüfen zu können, ob ein Anspruch besteht, muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Wichtig:

Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung.

Änderungen sind umgehend der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. dem zuständigen Ansprechpartner im Kommunalen JobCenter mitzuteilen.

Auf einer Checkliste sind Unterlagen und Nachweise zusammengestellt. Diese sind bei der Antragstellung, soweit bereits vorhanden, mitzubringen.

  • Fachdienst Soziales: Leistungen für geflüchtete Menschen mit einem Aufenthaltsstatus, die erwerbsunfähig sind oder ältere Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben

Anspruch auf finanzielle Zuwendungen (SBG XII-Leistungen) durch den Fachdienst Soziales haben Personen, die erwerbsunfähig sind und über keine oder nur geringe Einkünfte verfügen. Voraussetzung ist, dass Betroffene ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig sicherstellen können.

Es wird unterschieden in:

- Hilfe zum Lebensunterhalt (befristet vollerwerbsgemindert)

- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (vollerwerbsgemindert)

Bewohnerinnen und Bewohner des „betreuten Wohnens“ und der besonderen Wohnformen können unter den o. g. Voraussetzungen nach dem SGB XII leistungsberechtigt sein.

Generell gilt: Enden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erfolgt kein automatischer SBG XII-Bezug. Die Leistungen müssen bei dem Fachdienst Soziales beantragt werden.

Wichtig:

Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung.

Änderungen sind umgehend der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. dem zuständigen Ansprechpartner im Fachdienst Soziales mitzuteilen.

Auf einer Checkliste sind Unterlagen und Nachweise zusammengestellt. Diese sind bei der Antragstellung, soweit bereits vorhanden, mitzubringen.

Auf einen Blick vermittelt eine Grafik die unterschiedlichen Voraussetzungen, die für das Kommunale JobCenter und den Fachdienst Soziales gelten.

Ergänzend liefert die Internetseite der GGUA Flüchtlingshilfe e. V.  Informationen zu allen Bereichen der Grundsicherung.

Kinder- und Erziehungsgeld

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, haben einen grundsätzlichen Anspruch auf familiäre Hilfen wie Kindergeld und Erziehungsgeld. Gemäß der Information der Familienkasse gilt für Familien mit Fluchthintergrund die folgende Regelung:

  • Familien mit Anerkennungsstatus sind anspruchsberechtigt.
  • Für Familien im noch laufenden Asylverfahren besteht kein Leistungsanspruch!
     

Detaillierte Informationen zu den Hilfen, wie z. B. Voraussetzungen, Antragstellung und Formulare finden sich auf den Online-Portalen Kindergeld.org und Kinderinfo.de.

Auskunft zu den Voraussetzungen und der Antragstellung des Elterngeldes gibt u.a. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf dem Familienportal und der Verein GGUA Flüchtlingshilfe e.V.

Bildung und Teilhabe

Die öffentlichen Leistungen Bildung und Teilhabe und ggf. der Kinderzuschlag sollen gezielt die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen fördern. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Informationen und Antragstellung sind für geflüchtete Menschen die betreuenden Fachdienste der Kreisverwaltung (Fachdienst Migration, Fachdienst Kommunales JobCenter, Fachdienst Soziales).

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen - auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt Dich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss. Auf der Homepage der Bundesagentur für Agentur finden sich hierzu weitere detaillierte Informationen.

Berufsausbildungsförderung (BAföG) auch ohne deutschen Pass. Auf dieser Unterseite informiert das Bundesminsterium für Bildung und Forschung über die staatliche Hilfe - BAföG - für Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten:

Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten.

Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.

Speziell für Geflüchtete gilt: Sie können BAföG beantragen als

  • anerkannte Asylberechtigte,
  • anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention,
  • subsidiär Schutzberechtigte.

Mehr erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Einen hilfreichen Ratgeber zu BAföG und BAB haben auch Studentinnen und Studenten des Studienganges Erziehungswissenschaft an der Universität Jena im Rahmen eines Projektes entwickelt. Die Plattform Infomeo verschafft einen allgemeinen Überblick zum Thema Ausbildungs- und Studienfinanzierung für Flüchtlinge. Die Informationen stehen auch in englischer und französischer Sprache zur Verfügung.

START ist das führende Bildungs- und Engagementprogramm für herausragende Jugendliche mit Migrationserfahrung. Diese entfalten mit START ihre Potenziale für ihre persönliche Entwicklung. Einzelheiten zu dem Programm (zu dem u. a. ein Stipendium zählt), Auswahlkriterien und den konkreten Förderangeboten sind auf der Homepage dargestellt.

 

Kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt gibt es eine Reihe von Angeboten im Rheingau-Taunus-Kreis, die Menschen mit geringem Einkommen nutzen können, um sich mit Bekleidung, Möbeln oder Lebensmitteln zu versorgen. Eine Übersicht listet im Kreisgebiet vorhandene Lebensmittelausgaben (Tafeln), Kleiderstuben und Möbelbörsen auf.

In den Repair-Cafes des Rheingau-Taunus-Kreises treffen sich Bürgerinnen und Bürger mit defekten Gegenständen aus dem eigenen Haushalt mit ehrenamtlichen Reparaturexpertinnen und Reperaturexperten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reparieren unter Anleitung alleine oder gemeinsam mit anderen die reparaturbedürftigen Dinge. Die Treffen dienen der geselligen Kommunikation und dem Informationsaustausch.