Mit der Einreise in Deutschland ist und bleibt für geflüchtete Menschen der sichere Aufenthaltsstatus ein zentrales Thema. Die folgenden Informationen sollen zum besseren Verständnis der Zuständigkeiten, gesetzlichen Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten beitragen.

Neben verfügbaren Online-Informationen geben die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten regionalen Beratungsstellen Hilfestellungen für ratsuchende Betroffene, ihre Unterstützerinnen und Unterstützer.  

Die Komplexität der Vorgaben in diesem Rechtsbereich erfordert bei Fragen im Einzelfall immer eine Rücksprache und Abklärung mit zuständigen Fachstellen und Fachexpertinnen und Fachexperten.

Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich alle Asylsuchenden registrieren lassen und können daran anschließend einen Asylantrag stellen. Im Asylverfahren wird geprüft, ob und auf welcher Grundlage sie Schutz erhalten können.

Betreut wird das gesamte Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Auf der Internetseite des Bundesamtes finden sich allgemeine Informationen zum Leben in Deutschland und Materialien zum besseren Verständnis des Asylverfahrens, den verschiedenen Schutzformen und den rechtlichen Grundlagen. In mehreren Sprachen verfügbare Filme, Broschüren, Infoblätter und die App "Ankommen" vermitteln Wissenswertes zu wesentlichen Themen des Ankommens.

Im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beraten im Rheingau-Taunus-Kreis verschiedene soziale Einrichtungen zu Fragen und Anliegen rund um das Thema Asylverfahren und Migration:

In einem Gesamtüberblick sind die Anlaufstellen, ergänzt um überregionale Beratungsstellen, mit Kontaktdaten zusammengestellt.

Online Beratung

Über das Portal der Jugendmigrationsdienste sind allgemeine Informationen zu den Diensten erhältlich. Eine Suchmaschine hilft, den passenden Anbieter in der Region zu finden. Ein anderer Bereich im Portal ermöglicht ratsuchenden jungen Menschen eine anonyme Online-Beratung.

Beratung im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Internationale Bund (IB), mit einer Niederlassung in Idstein, ist für das gesamte Kreisgebiet Anbieter des Services Jugendmigrationsberatung. Die aktuellen Unterstützungsangebote für Jugendliche bis 27 Jahre sind auf der Homepage einzusehen.

 

Zuständigkeit der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörden (§ 71 AufenthG) sind für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen zuständig. Sie entscheiden nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anderer Gesetze sowie in zunehmendem Maße nach internationalem Recht.

Die Arbeit der Ausländerbehörde im RTK basiert auf diesen Rechtsgrundlagen. Der Aufgabenbereich der Behörde umfasst:

  • Ausländerberatung
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Duldungen und Aufenthaltsgestattungen
  • Mitwirkung bei Visaverfahren und Einbürgerungsverfahren
  • Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen.

Wichtig
Aufgrund fortwährender Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Rechtsprechungen können individuelle Auskünfte - die zudem stark einzelfallabhängig sind - nur von der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnortes erteilt werden.

Generelle Informationen zu dem elektronischen Aufenthaltstitel und der Online-Ausweisfunktion sind in einer Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zusammengestellt.

 

Menschen, denen die Asylberechtigung beziehungsweise die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug: Dieser umfasst Ehegattinnen-, Ehegatten- sowie Kindernachzug. Hierfür muss der entsprechende Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung der Schutzberechtigung bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Die Regelungen mit Blick auf die einzelnen Schutzformen unterliegen immer wieder Anpassungen. Aktuelle und detaillierte Informationen zum Thema sind unter dem Stichwort Familienasyl und Familiennachzug auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Seite der Integrationsbeauftragten der Deutschen Bundesregierung zu finden. 

Die Homepage des Informationsverbundes Asyl und Migration stellt zusätzliche Materialien (wie z.B. Merkblätter, Checklisten und Arbeitshilfen) bereit.

Durch die IOM Rückkehrförderung und das Starthilfe-Programm REAG/GARP, erhalten Asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige Personen finanzielle und operationelle Hilfe bei der freiwilligen Rückkehr in ihren Herkunftsstaat und zur Reintegration vor Ort. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) betreut und organisiert das Förderprogramm.

Förderanträge können im Rheingau-Taunus-Kreis über den Fachdienst Migration gestellt und an die IOM weitergeleitet werden. Im Fachdienst Migration findet die Einzelfallberatung zu Fördermöglichkeiten und die organisatorische Abwicklung der Rückreise statt.

Generelle Information dazu und zu weiteren Förderprogrammen ist auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Internetseite Startfinder eingestellt.

 

Die Arbeitshilfe des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen und Handlungsoptionen der Kinder- und Jugendhilfe.

Informationsportale

Mehrsprachig aufbereitetes Grundlagenwissen über Rechte, Gesetze und das Leben in Deutschland bietet das digitale Informationsportal Handbook Germany der Neuen Deutschen Medienmacher e. V. (NdM). Das „Handbook Germany“ ist ein kreativ gestaltetes Portal aus den Communities für die Communities geflüchteter Menschen.

Das Bildungsprogramm Demokratie für mich ist ein Angebot zur Wertevermittlung und zum Sprach- und Demokratielernen der Landeszentrale für politische Bildung in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Projektes werden junge Geflüchtete mit den grundlegenden Werten des Zusammenlebens in unserem Land vertraut gemacht. Zwei Publikationen dienen der Wissensvermittlung:

Die Broschüre „Demokratie für mich – Grundwerte in Deutschland“ und die Webvideo-Serie „Demokratie für mich - Werte und Normen in Deutschland" lassen sich auf der Webseite ansehen und kostenlos herunterladen. Beides ist in mehreren Sprachen verfügbar.

Die Bundeszentrale für politische Bildung unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dabei, sich mit Politik zu befassen. Auf dem inhaltlich breitgefächerten Informationsportal werden politische Sachverhalte sowie aktuelle Themen erörtert. einfach POLITIK eröffnet Menschen mit geringen Sprachkenntnissen den Zugang zu wissenswerten Informationen. Inhalte werden kurz und verständlich mit Hilfe von Videos, Webseiten, Graphiken, Hörbüchern, etc. erklärt.