Wohnen und Verbraucheralltag

Das Thema Wohnen nimmt für zugewanderte Menschen, insbesondere für Menschen, die aus einer Notlage heraus ihre Heimat verlassen mussten, eine zentrale Stellung ein. Die eigene Wohnung bietet den notwendigen Raum für Rückzug und Regeneration, um den Herausforderungen des Alltagslebens gewachsen zu sein.

Die Informationen an dieser Stelle weisen auf die verschiedenen Formen der Wohnunterbringung für geflüchtete Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis hin. Die Art der Unterbringung steht in direktem Bezug zu dem Aufenthaltsstatus und wird in den zuständigen Fachdiensten, den aktuell geltenden Vorgaben entsprechend, geregelt.

Für zugewanderte Menschen, die berechtigt sind, eine Privatwohnung anzumieten, stellt die Wohnungssuche und die Verantwortung als Mieter in Deutschland vielfach eine Herausforderung dar. Die Informationen zu Mieter- und Verbraucherfragen sollen diesbezüglich eine Hilfestellung leisten.

Kommunales JobCenter

Für geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die sich im SGB II-Leistungsbezug befinden, ist das Kommunale JobCenter des Rheingau-Taunus-Kreises bei der Wohnungssuche die erste Anlaufstelle.

Das Kommunale JobCenter befindet sich an den Standorten Bad Schwalbach, Idstein und Rüdesheim. Jeder Standort ist für bestimmte Kommunen im Kreisgebiet zuständig.

Das Kommunale JobCenter genehmigt den Umzug in eine Wohnung. Dabei wird geprüft, ob die Erforderlichkeit des Umzuges gegeben ist.

Ist ein Umzug notwendig, ist der potentiellen Vermieterin bzw. dem potentiellen Vermieter eine Mietbescheinigung vorzulegen. Die Kundinnen und Kunden des Kommunalen JobCenters erhalten das erforderliche Formular der Mietbescheinigung an dem zuständigen Standort.

Nach Vorlage der Mietbescheinigung wird die Angemessenheit der Wohnung geprüft. Der Kunde bzw. die Kundin des Kommunalen JobCenters erhält in jedem Fall abschließend einen entsprechenden Bescheid.

Wichtig:

  • Erst nachdem das Kommunale JobCenter der Anmietung der Wohnung zugestimmt hat, kann der Mietvertrag unterzeichnet werden. Eine Kopie ist dem Kommunalen JobCenter vorzulegen.
  • Die Vollständigkeit der erforderlichen Bescheinigungen (lückenlos ausgefüllt, vorhandene Unterschriften) erleichtert eine zügige Bearbeitung.
  • Ein Vermittlungsservice von Wohnungen besteht im Kommunalen JobCenter nicht.

 

Fachdienst Soziales

Zugewanderte Menschen mit Aufenthaltsstatus, die SGB XII-Leistungen beziehen, wenden sich bei Fragen zur Wohnungssuche an den Fachdienst Soziales. Vorgehensweise und Abläufe des Fachdienstes Soziales sind in diesem Punkt identisch mit denen des Kommunalen JobCenters.

Generelle Informationen über den Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Soziales finden Sie unter Finanzen.

 

Zur Übersicht sind verschiedene Möglichkeiten der Wohnungssuche im Rheingau-Taunus-Kreis zusammengestellt.

Besonderheit: Wohnen mit wenig Geld

Menschen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, eine Sozialwohnung anzumieten. Die Mieten für eine Sozialwohnung sind geringer als für andere Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. Für Sozialwohnungen ist ein besonderer Wohnberechtigungsschein erforderlich.  

Diesen können Sie beantragen, wenn Sie berechtigt sind, eine Privatwohnung zu suchen, und nur ein geringes Einkommen haben.

Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheines wird benötigt:

• Wohnberechtigungsantrag (erhältlich in Kommunen)

• Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass / Aufenthaltstitel

• Eine Haushalts-Bescheinigung:  Anzahl der Personen in der Familie?

  (erhältlich im Einwohnermeldeamt / Stadtbüro)

• Einkommensbescheinigung: Wieviel Geld verdienen Sie im Monat?

• Wenn Sie Kinder haben: Nachweis über Kindergeld, evtl. Bescheinigung über Unterhaltsleistungen

Wichtig:

Der Wohnberechtigungsschein ist nur für eine bestimmte Zeit gültig.

Die Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen!

Verbraucherinformationen

Aufklärungsmaterialien wurden von der Verbraucherzentrale Hessen in verschiedenen Sprachen erstellt. Diese sind auf der Internetseite als kostenloser Download erhältlich. Die Informationen sollen zugewanderten Menschen helfen, sich als Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu orientieren und sie vor gängigen Verbraucherfallen zu schützen:

  • Anschaulich informieren mehrsprachige Videos über Fragen rund um den Verbraucheralltag in Deutschland.
  • Checklisten  zum Thema Wohnung, Energie, Bankkonto, Handy etc. unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem Abschluss von Verträgen.
  • Energie sparen zu Hause – günstig, gut und gesund wohnen. Einfache Verhaltenstipps zum Herunterladen aus dem Internet finden sich in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch und Dari.
     

Der Facebook Kanal WEBiTIPP bietet Live-Informationen, Tipps und Tricks zu Verbraucherfragen auf Arabisch und Deutsch.

Der AWO Bundesverband e. V. hat in der Broschüre Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten alltagspraktisches Wissen und Tipps in leichter Sprache zusammengestellt.

Getrenntsammlung von Abfällen

Die Getrenntsammlung ist die Basis einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertung von Abfallstoffen. Verschiedensprachige Sortierhilfen für zugewanderte Menschen finden sich auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis.  Sortieranleitungen für Ihren Hausmüll können Sie hier in verschiedenen Sprachen downloaden.

Verhalten im Brandfall

Sicheres Verhalten auf einen Blick stellt die FeuerTrutz Network GmbH kostenlos in mehrsprachigen Ausführungen online zur Verfügung. 

Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB II oder SBG XII erhält, hat Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht. Ausführliche Informationen dazu sowie Musterbriefe und einen erläuterten Befreiungsantrag werden von der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Verfügung gestellt.